Wie bereits aufgeführt, zählt CM nicht zu den Pflichtleistungen der Versicherer.
- Eigenanteil Kosten-/Verantwortungsübernahme durch die betroffene Person/Angehörigen
- Mögliche Teilkostenübernahme durch den Arbeitgeber
Wie bereits aufgeführt, zählt CM nicht zu den Pflichtleistungen der Versicherer.