CM-Finanzierung

Die Aufarbeitung einer komplexen Situation kostet schnell einmal über 10‘000.00 Franken. CM zählt nicht zu den Pflichtleistungen der Versicherer.

Die Finanzierung erfolgt durch die CM-Anbieter, die sind: Versicherer, staatliche Institutionen (öffentliche Gelder) oder Arbeitgeber der Betroffenen. CM-Klienten müssen sich nicht an der Finanzierung ihres CM-Prozesses beteiligen. Nur ausnahmsweise finanzieren die Bezüger ihr CM selbst.

Bei einem restlos finanzierten CM-Angebot kann eine unterschwellige Erwartungshaltung an den CM-Klienten zur Erreichung von Zielvorgaben nicht immer restlos ausgeschlossen werden.